Staatlich anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle

zugehörig dem freien Träger der Wohlfahrtspflege „Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Eichsfeld e.V.“
  • Wir bieten ver- und überschuldeten Personen kostenlose Beratung und Hilfe an.
  • Wir vertreten die Interessen unserer Klient*innen.

  • Unser Ziel ist die persönliche und wirtschaftliche Stabilisierung der Klient*innen. Sie sollen (wieder-) befähigt werden, ein menschenwürdiges Leben mit eigenständiger Lebensplanung zu führen.

  • Wir vertreten gesellschaftliche Interessen, indem wir durch unsere Arbeit zur Erhaltung des sozialen Friedens beitragen.
  • Wir arbeiten mit den anerkannten Methoden der Sozialarbeit/Sozialpädagogik und notwendigen Fachkenntnissen aus dem kaufmännischen und juristischen Bereich.
  • Wir beraten in wirtschaftlichen und finanziellen Fragen und berücksichtigen persönliche und soziale Probleme.
  • Wir bieten in Krisensituationen schnelle und unbürokratische Hilfe an.
  • Unsere fachliche Kompetenz wird durch Fortbildung und die Mitarbeit in der „Landesarbeitsgemeinschaft der Schuldnerberater Thüringen“ und der „Bundesarbeitsgemeinschaft der Schuldnerberater“ weiterentwickelt.
  • Unsere Beratung ist vertraulich, wahrt den Datenschutz und ist auf Wunsch anonym.
  • Wir orientieren uns hinsichtlich unseres Angebotes sowie der Öffnungs- und Sprechzeiten, an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger.

  • Im Rahmen unserer Arbeit kooperieren wir mit anderen sozialen Diensten wie Suchtberatung, Familienberatung, Sozialdienst der katholischen Frauen usw.

  • Unsere Kontakte zu Gläubigern sind verpflichtend, aber von den Interessen unserer Klient*innen bestimmt.

Ansprechpartner Schuldnerberatung

v.l.n.r.: Frau Böck, Frau Gebhardt, Frau Parschau & Frau Büschleb

Liebe Ratsuchende, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Selbst, wenn sich Ihre Gläubiger unnachgiebig zeigen... muss Ihnen die notwendige Lebensgrundlage in Form des Existenzminimums dennoch erhalten bleiben.

Zu den folgenden vier Hinweisen können Sie sich ausführlicher bei uns erkundigen:

Es gibt z. B. eine Pfändungsfreigrenze – für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflicht liegt diese bei 1.259,99 €; bei Unterhaltspflicht für Partner oder Kinder entsprechend höher. Unter diesen Betrag darf Ihr Einkommen (z. B. Lohn, Arbeitslosenleistung, Rente) im Normalfall nicht gepfändet werden. Im Einzelfall kann die Pfändungsfreigrenze sogar angehoben werden.
Bestimmte Sozialleistungen wie z.B. Kindergeld, Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld sind nicht oder nur sehr eingeschränkt pfändbar.
Auch wenn Ihr Konto überzogen ist und die Bank Ihnen nichts mehr oder zu wenig ausbezahlen möchte, besteht die Möglichkeit das Girokonto bei der kontoführenden Bank in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln.
Die Pfändungsfreigrenze liegt bei Alleinstehenden ohne Unterhaltspflicht bei 1.260,00 €; mit Unterhaltspflicht für Partner oder Kinder entsprechend höher.
Wird trotz Lohnpfändung das verbleibende Gehalt auf dem Konto nochmals gepfändet, können Sie sich auch hier wehren.

Keine übertriebene Angst, wenn der Gerichtsvollzieher bei Ihnen auftaucht.

Dieser darf z. B. eine normale Wohnungseinrichtung nicht pfänden. Auch der Geldbetrag, den Sie für sich und Ihre Familie zum notwendigen Lebensunterhalt (einschließlich Miete) benötigen, ist unpfändbar.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren - ein Hoffnungsschimmer?

Zum 01.01.1999 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, welches Ihnen vielleicht die Möglichkeit gibt, Ihre Schulden innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens loszuwerden. Damit kann einem zahlungsunfähigen Schuldner seine Restschuld erlassen werden, wenn er zuvor sechs Jahre lang sein pfändbares Einkommen abgeführt und bestimmte Pflichten erfüllt hat.

Aufgrund von Schulden kommt in der Regel niemand ins Gefängnis, wenn rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergriffen werden!

Bei der Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft droht eine Inhaftierung nur, wenn Sie sich weigern, diese Erklärung abzugeben.
Wenn Sie eine Geldstrafe nicht zahlen können, lässt sich eine Ersatzfreiheitsstrafe z.B. durch eine Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarung mit der Staatsanwaltschaft vermeiden. Die Geldstrafe kann auch durch gemeinnützige, unbezahlte Arbeit getilgt werden.
Bei einem Bußgeldbescheid lässt sich eine drohende Erzwingungshaft normalerweise abwenden, indem Sie Ihre Zahlungsunfähigkeit darlegen (z.B. mit ALG II-Bescheid oder Einkommensnachweise) und Niederschlagung beantragen.
Bei drohender Strafanzeige wegen Betrugs sollten Sie anwaltliche Hilfe, z.B. über die kostenlose Beratungshilfe, in Anspruch nehmen.

Gesetzesänderung bei der Verbraucherinsolvenz

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass ab dem 01.10.2020 die Dauer des Insolvenzverfahrens von sechs auf drei Jahre verkürzt wird.

Die Verkürzung der Verfahrensdauer, gilt für alle Insolvenzen, die nach dem 01.10.2020 beantragt wurden.

Die Reduzierung auf drei Jahre erfolgt unabhängig davon, welche Rückzahlungsquote erzielt wird. Das bedeutet, dass auch Schuldner, die kein pfändbares Einkommen haben und keine Zahlungen aufbringen können, die Restschuldbefreiung nach drei Jahren erhalten.

Für Antragssteller, die danach ein weiteres Insolvenzverfahren durchlaufen wollen und denen im ersten Verfahren die Restschuldbefreiung erteilt wurde, beträgt die Sperrfrist elf Jahre. Vorher waren es zehn Jahre. Die Dauer des zweiten Verfahrens beträgt dann allerdings fünf Jahre. Eine zweite dreijährige Privatinsolvenz kann somit nicht noch mal in Anspruch genommen werden.

Eine weitere wesentliche Änderung ist, dass das Vermögen aus einem Lottogewinn oder aus einem anderen Gewinnspiel in voller Höhe an den Insolvenzverwalter / Treuhänder herausgegeben werden muss. Auch soll eine neue Verschuldung in der Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung ausschließen.

Für Verbraucher(innen) ist das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiung auf drei Jahre zunächst bis zum 30.06.2025 befristet. Ob das Gesetz danach unbefristet wird, entscheidet sich durch einen von der Bundesregierung bis zum 30.06.2024 vorzulegenden Bericht. Dieser Bericht soll das Antrags-, Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten der Verbraucher im Hinblick auf die Verkürzung auf drei Jahre auswerten.

Tipps zum Geldsparen

Sind sie am Monatsende oft knapp bei Kasse und fragen sich, wo das ganze Geld bleibt? Sitzen Sie auf einem Berg von Rechnungen, die Sie schon seit Ewigkeiten hätten bezahlen sollen? Die beste Möglichkeit Ihre Finanzen unter Kontrolle zu bringen, ist die Erstellung eines Budgetplans, mit dem man die monatlichen Einnahmen und Ausgaben kontrollieren kann.

Hier hilft z.B. eine monatliche Einnahmen- u. Ausgabenübersicht oder auch ein Haushaltsbuch. Alternativ zum Stift und Papier können Sie auch eine Haushaltsbuch-App verwenden.

Vorteile:

  • man sieht auf einen Blick, was monatlich reinkommt und was abgeht
  • man erkennt Einsparpotentiale
  • man sieht, welchen finanziellen Spielraum man hat

Spartipp Nr. 1

Einkäufe immer bar bezahlen: Immer mehr Menschen zahlen kaum noch mit Bargeld und am Ende des Monats blickt man mit Erstaunen auf den Bankauszug und fragt sich, wo das ganze Geld geblieben ist.

Spartipp Nr. 2

Telefonverträge/Handyverträge regelmäßig überprüfen: Sind die Verträge schon älter, zahlen Sie mit Sicherheit viel zu viel. Neuere Verträge haben meistens bessere Konditionen für weniger Geld. Eventuell reicht auch eine Karte zum Aufladen.

Spartipp Nr. 3

Versicherungsverträge prüfen: Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben. Besitzen Sie eine Immobilie oder ein Kfz, ist außerdem eine Wohngebäudeversicherung und Kfz-Versicherung unerlässlich. Sehr sinnvoll sind auch Berufsunfähigkeitsversicherung und Auslandskrankenversicherung. Allerdings nur, wenn es man es sich leisten kann und es benötigt wird.

Lesen Sie bei Verträgen immer das Kleingedruckte!

Spartipp Nr. 4

Vergleichen Sie! Im Internet gibt es eine Fülle von Seiten, die Preisvergleiche für nahezu alle Produktgruppen und Branchen anbieten.

Spartipp Nr. 5

Vermeiden Sie Impulskäufe. Durch Online-Shopping z.B. bei Amazon, ist das Kaufen einfach wie nie geworden. Oft verleitet es uns jedoch dazu, Dinge anzuschaffen, die wir nach kurzer Zeit wieder überflüssig finden. Lieber 1-2 Tage warten und überlegen: Will oder brauche ich das gerade?

Spartipp Nr. 6

Es müssen nicht immer Markenartikel sein: auch bei Aldi, Lidl, H&M etc. gibt es gute No-Name-Artikel – und zwar deutlich billiger.

Spartipp Nr. 7

Rauchen und Alkohol sind bares Geld. Wenn wir mit den ungesunden Gewohnheiten aufhören oder diese reduzieren, tun wir unserer Gesundheit Gutes und gleichzeitig sparen wir eine Menge Geld.

Spartipp Nr. 8

Bei Urlaub und Reisen Geld sparen: Nutzen Sie Frühbucherrabatte und Last-Minute-Angebote: Erkundigen Sie sich am besten in Ihrem Reisebüro oder vergleichen Sie Preise bei verschiedenen Anbietern im Internet.

Spartipp Nr. 9

Kaffee to Go u. belegte Brötchen einfach selbst machen: Rechnen Sie mal aus, wieviel Geld Sie dafür pro Woche ausgeben. Sie können hierbei viel Geld sparen und schonen die Umwelt.

Spartipp Nr. 10

Verkaufen Sie, was Sie nicht benötigen und kaufen Sie Gebrauchtes. Jeder hat vielleicht etwas, das er nicht mehr braucht und verkaufen kann. Ebenso könnten Sie gebraucht etwas finden oder leihen, was für Sie notwendig ist. Ebay, Ebay-Kleinzeigen oder auch bei Mami-Kreisel sind gute Anbieter.

Die Sparziele können unterschiedlich sein. Egal, was Ihr Sparziel ist, die Grundregel ist einfach:

Die Sparziele können unterschiedlich sein. Egal, was Ihr Sparziel ist, die Grundregel ist einfach:

Geben Sie stets weniger Geld aus, als Sie einnehmen!

Wenn Sie Geldprobleme haben, ignorieren Sie diese nicht. Holen Sie sich so bald wie möglich Rat und arbeiten Sie daran, Ihre finanzielle Lage in den Griff zu bekommen.

Gerne stehen wir Ihnen hier zur Verfügung. Sie können jederzeit hier anrufen und einen Termin vereinbaren.

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Schuldnerberatung

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Donnerstag:
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Beratungsstelle

Adresse

Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Eichsfeld e.V.
Schuldnerberatungsstelle
Bergstraße 7
37327 Leinefelde

Telefon:

03605 – 51 99 67